© Tippi 2013
1. Textilreinigung
Die Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden
und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des
Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen frühere
unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das
nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies
durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der
Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem
vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin und ist dem
Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei
denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten
Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat
Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
4. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger
bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von
zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.
5. Haftungsgrenzen
Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden
haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die
Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
ACHTUNG:
Unsere Haftung kann auf des 15fache des Reinigungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB). Sie können aber unbegrenzte
Haftung in Höhe des Zeitwertes, z. B. durch Abschluss einer Versicherung vereinbaren. Diese Bekanntmachung enthält keine
Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB- Gesetz) vom 09. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer
gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Prüfung verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die
vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung kann kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder
sonstiger Druck angewandt werden.
(Lieferbedingungen auf Basis der Konditionenempfehlung des Deutschen Textilreinigungsverbandes e.V. vom 1. August
1997. Veröffentlichung in: Bundesanzeiger, Nr. 147, Jahrgang 49 vom 09.08.1997
AGB
Was wir nicht ändern, ist nicht zu ändern!